- Tobinsteuer
- Tobinsteuer['təʊbɪn-], von J. Tobin 1972 vorgeschlagene (Lenkungs-)Abgabe auf Devisentransaktionen. Sie soll bewirken, dass kurzfristige Währungsspekulationen unattraktiv werden, sich Angebot und Nachfrage am Devisenmarkt stärker an wirtschaftlichen Fundamentaldaten orientieren und sich die kurzfristigen Ausschläge der Wechselkurse auf diese Weise verringern, sodass die nationale Regierung beziehungsweise Zentralbanken geldpolitischer Spielräume zurückerhalten. Die viel diskutierte Tobinsteuer könnte ihre erhoffte Wirkung aber nur dann entfalten, wenn sie weltweit, zumindest aber für die wichtigsten Finanzmärkte, eingeführt werden würde.I. König: Devisenumsatzsteuer u. Wechselkursverlauf (1997).
Universal-Lexikon. 2012.